Photovoltaik- & Freiflächenanlagen – Planung und Entwicklung
Die Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ist ein komplexer Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen Grundstückseigentümern, Gemeinden, Projektentwicklern und Netzbetreibern erfordert.
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Ziel ist es, geeignete Flächen nachhaltig zu nutzen, um langfristig saubere Energie zu erzeugen – wirtschaftlich, rechtssicher und im Einklang mit den Anforderungen von Umwelt- und Raumplanung.
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Dabei ist jedes Projekt individuell – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, der Netzinfrastruktur und den Rahmenbedingungen der Bauleitplanung. Wir begleiten Sie dabei von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Betrieb der Anlage.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen die typischen Schritte der Projektentwicklung auf:
FAQ - Solarenergie
Ob sich Ihr Grundstück für den Bau einer Photovoltaikanlage eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidende Kriterien sind unter anderem die Größe der Fläche (idealerweise mindestens 20 Hektar zusammenhängend) , die Nähe und Erreichbarkeit eines geeigneten Netzanschlusspunktes, die Förderfähigkeit nach EEG (z. B. entlang von Autobahnen oder Bahntrassen, in benachteiligten Gebieten oder bei privilegierter Flächennutzung) sowie eine möglichst geringe Überschneidung mit Schutzgebieten wie Naturschutzflächen oder Biotopen. Gerne prüfen wir unverbindlich, ob Ihr Grundstück grundsätzlich geeignet ist – sprechen Sie uns einfach an.
Die Entwicklungsdauer hängt vom gewählten Planungsweg sowie von projektspezifischen Faktoren ab. Bei einem klassischen Bebauungsplanverfahren (Bauleitplanung) dauert die Entwicklung von der Unterzeichnung des Nutzungsvertrags bis zur Inbetriebnahme in der Regel etwa 2 bis 3 Jahre. Dies umfasst die Standortanalyse, das Genehmigungsverfahren sowie Bau und Netzanschluss.
Handelt es sich um ein Projekt auf einer privilegierten Fläche (z. B. entlang von Autobahnen oder Bahnstrecken), kann sich die Projektdauer deutlich verkürzen, da kein Bebauungsplan erforderlich ist.
In der Regel ist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein Bebauungsplan erforderlich, den die zuständige Gemeinde im Rahmen eines Bauleitverfahrens aufstellt. Damit wird die Fläche als Sondergebiet für die Nutzung mit erneuerbaren Energien ausgewiesen. Eine Ausnahme gilt für sogenannte privilegierte Flächen: Photovoltaikanlagen können genehmigungsfähig sein, ohne Bebauungsplan, wenn sie sich innerhalb eines 200-Meter-Streifens entlang von Autobahnen oder zweigleisigen Bahnstrecken befinden. Diese Flächen gelten gemäß Baugesetzbuch als privilegiert und ermöglichen eine schnellere Projektumsetzung. Trotz Privilegierung ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich – zum Beispiel im Hinblick auf den Naturschutz oder die Netzanbindung.
Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Betriebsdauer – in der Regel nach etwa 30 Jahren – wird die Anlage fachgerecht zurückgebaut. Der Rückbau ist durch eine Bürgschaft zugunsten des Grundstückseigentümers finanziell abgesichert, deren Höhe sich an marktüblichen Rückbaukosten orientiert.
Darüber hinaus sind wir als Betreiber verpflichtet, auch gegenüber der öffentlichen Hand eine zusätzliche Rückbausicherheit nachzuweisen. Somit ist sichergestellt, dass die Fläche nach Ende der Nutzung in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird – unabhängig davon, wie sich der Markt oder das Betreiberunternehmen in Zukunft entwickelt.
Ob eine finanzielle Beteiligung möglich ist, hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des jeweiligen Projekts ab. Daher prüfen wir individuell, ob und in welcher Form Beteiligungsmodelle angeboten werden können. Für Grundstückseigentümer entwickeln wir bei entsprechender Projektausgestaltung häufig maßgeschneiderte Beteiligungsoptionen, die über die reine Verpachtung hinausgehen und eine direkte Teilhabe an den Erträgen ermöglichen. In enger Abstimmung mit der Gemeindevertretung bieten wir darüber hinaus auch Bürgerbeteiligungsmodelle, z. B. über Crowd Investing in Form von Nachrangdarlehen an. Diese eröffnen auch der lokalen Bevölkerung die Möglichkeit, sich finanziell am Solarpark zu beteiligen und vom wirtschaftlichen Erfolg zu profitieren. Als zusätzliche Option stellen wir Grundstückseigentümern regelmäßig eine Beteiligung von bis zu 1 % an der Betreibergesellschaft des Solarparks in Aussicht. Diese Form der Beteiligung wird projektbezogen geprüft und bietet eine langfristige Möglichkeit zur Mitwirkung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche oder rechtliche Beratung leisten. Fragen zur steuerlichen Behandlung – insbesondere bei Erbschaften – sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.
Als Eigentümer profitieren Sie von langfristig gesicherten, attraktiven Pachteinnahmen – in der Regel über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Ihre Fläche wird dabei nachhaltig genutzt, ohne dass sie dauerhaft versiegelt wird. Zusätzlich leisten Sie durch die Bereitstellung Ihres Grundstücks einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Auch das Image Ihrer Gemeinde kann von einem solchen Zukunftsprojekt profitieren.
Moderne Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind nicht nur klimafreundlich, sondern bieten auch ökologische Chancen. Durch die extensive Pflege der Flächen – z. B. durch Schafbeweidung, den Verzicht auf Pestizide oder die Anlage von Blühflächen – entstehen wertvolle Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere. Studien zeigen, dass diese Flächen die Artenvielfalt fördern können und insbesondere Insekten, Vögeln und Kleintieren einen Lebensraum bieten. Bereits bei der Planung achten wir auf eine naturverträgliche Einbindung in die Umgebung.
Der auf Ihrer Fläche erzeugte Solarstrom wird in der Regel über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Dazu nehmen wir an den offiziellen Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teil, bei denen der Vergütungssatz für den eingespeisten Strom festgelegt wird. Alternativ oder ergänzend kann der Strom über sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) direkt an Unternehmen oder Energieversorger verkauft werden. Diese Formen der Direktvermarktung gewinnen zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf langfristige Preisstabilität und Unabhängigkeit von staatlicher Förderung.
Photovoltaikanlagen werden heute so geplant, dass sie sich möglichst harmonisch in das Landschaftsbild einfügen. Ein zentraler Bestandteil dieser Einbindung ist die sogenannte Sichtschutzbepflanzung – meist bestehend aus heimischen Gehölzen, Sträuchern oder Hecken. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Sicht auf die Anlage aus angrenzenden Wohnbereichen, öffentlichen Wegen oder Landschaftsräumen zu minimieren.
Die Planung und Umsetzung erfolgen in enger Abstimmung mit den zuständigen Umwelt- und Naturschutzbehörden. Dabei wird auf regionale Standortfaktoren und ökologische Anforderungen Rücksicht genommen. Die Bepflanzung wird dauerhaft gepflegt und ist oft Teil der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. So entsteht nicht nur ein Sichtschutz, sondern häufig auch zusätzlicher Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
Für Gemeinden ergeben sich durch die Ansiedlung eines Solarparks mehrere wirtschaftliche und strukturelle Vorteile:
Finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG: Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen können der Standortgemeinde eine Zahlung von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde anbieten. Diese freiwillige Beteiligung wird durch das EEG ausdrücklich ermöglicht und stärkt die kommunale Wertschöpfung direkt.
Perspektivische Gewerbesteuereinnahmen: Wenn eine Photovoltaikanlage in Betrieb geht, entstehen für die Betreibergesellschaft in der Regel Gewerbesteuerpflichten. Nach aktueller gesetzlicher Regelung fließen 90 % der daraus resultierenden Einnahmen an die Gemeinde, in der die Anlage betrieben wird. Diese Einnahmen setzen allerdings meist erst einige Jahre nach Inbetriebnahme ein, da sie abhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Projekts sind.
Stärkung der lokalen Infrastruktur: Im Rahmen von Bau und Betrieb werden regionale Unternehmen und Dienstleister eingebunden, was Arbeitsplätze und wirtschaftliche Impulse vor Ort schafft.
Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger (optional): In Abstimmung mit der Gemeinde prüfen wir regelmäßig die Möglichkeit von Bürgerbeteiligungen (z. B. über Crowdinvesting-Modelle), wodurch auch Privatpersonen von der Energiewende profitieren können.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Jede Photovoltaikanlage trägt zur lokalen Umsetzung der Energiewende bei und unterstützt die Gemeinde bei ihren Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen.



