Windenergieanlagen – Planung und Entwicklung
Die Planung von Windenergieanlagen, ob als Einzelstandort, als Windpark oder eines Repowerings, ist ein komplexer Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen Grundstückseigentümern, Gemeinden, Projektentwicklern und Netzbetreibern erfordert.
Ziel ist es, die nutzbaren Flächen optimal zu nutzen, um langfristig saubere Energie zu erzeugen – wirtschaftlich, rechtssicher und im Einklang mit den Anforderungen von Umwelt- und Raumplanung.
Dabei ist jedes Projekt individuell – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, der Netzinfrastruktur und den Rahmenbedingungen der Raumordnung und/oder Bauleitplanung.
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Wir begleiten Sie dabei von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Betrieb der Anlage.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen die typischen Schritte der Projektentwicklung auf:
FAQ - Windkraft
Ob sich Ihr Grundstück für den Bau einer Windkraftanlage eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wichtige Kriterien sind unter anderem die Windhöffigkeit des Standorts (also die durchschnittliche Windgeschwindigkeit in 100 bis 160 m Höhe), ausreichender Abstand zur Wohnbebauung (gemäß den landesspezifischen Abstandsregelungen), die Größe und Topografie der Fläche sowie die Erschließbarkeit hinsichtlich Zufahrtswegen und Netzanbindung.
Auch planungsrechtliche Rahmenbedingungen wie die Ausweisung in einem Regional- oder Flächennutzungsplan sowie mögliche Restriktionen durch Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Wasserschutzgebiete spielen eine zentrale Rolle. Gerne prüfen wir unverbindlich, ob Ihre Fläche grundsätzlich für Windenergieprojekte in Frage kommt – sprechen Sie uns einfach an.
Die Dauer von der ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme einer Windkraftanlage oder eines Windparks variiert je nach Planungsweg und individuellen Projektbedingungen. In der Regel beträgt die Entwicklungszeit – beginnend mit dem Abschluss eines Nutzungsvertrags – etwa 4 bis 6 Jahre.
In diesem Zeitraum erfolgen unter anderem die weitere Flächensicherung, Umweltgutachten, das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), sowie schließlich Bau und Netzanbindung. Bei Flächen, die bereits im Regional- oder Flächennutzungsplan für Windenergie ausgewiesen sind oder in sogenannten Windvorranggebieten liegen, kann sich die Projektdauer verkürzen, da planungsrechtliche Hürden entfallen oder vereinfacht werden.
Für den Bau einer Windkraftanlage ist in der Regel eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde auf Basis umfangreicher Prüfungen erteilt – darunter Umweltverträglichkeit, Schall- und Schattenwurf, Artenschutz sowie Einhaltung von Abstandsregelungen.
Ein Bebauungsplan ist für Windkraftprojekte meist nicht notwendig, da Windenergieanlagen im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch grundsätzlich privilegiert sind. Privilegiert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Windkraftanlagen außerhalb von zusammenhängenden Siedlungsflächen grundsätzlich zulässig sind – vorausgesetzt, dem Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen.
In sogenannten Vorrang- oder Eignungsgebieten für Windenergie, die durch die Regionalplanung ausgewiesen werden, bestehen zudem planungsrechtlich günstige Bedingungen. Dennoch ist in jedem Fall eine detaillierte Prüfung aller rechtlichen und naturschutzfachlichen Aspekte erforderlich.
Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Betriebsdauer – üblicherweise nach etwa 20 bis 30 Jahren – wird die Windkraftanlage fachgerecht zurückgebaut. Dabei werden Turm, Gondel und Fundament demontiert und entsorgt bzw. recycelt.
Die Fläche wird im Anschluss in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt, sofern keine Nachfolgenutzung vereinbart ist (z. B. Repowering mit moderneren Anlagen).
Zur Absicherung des Rückbaus wird eine Rückbaubürgschaft hinterlegt, die sich an den marktüblichen Rückbaukosten orientiert und zugunsten des Grundstückseigentümers sowie ggf. der Genehmigungsbehörde besteht. Damit ist gewährleistet, dass der Rückbau unabhängig von der finanziellen Situation des Betreibers jederzeit sichergestellt ist.
Ob und in welchem Umfang eine finanzielle Beteiligung möglich ist, hängt maßgeblich von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Windenergieprojekts ab. Daher prüfen wir für jedes Projekt individuell, ob Beteiligungsmodelle realisierbar sind.
Für Grundstückseigentümer entwickeln wir bei geeigneter Projektstruktur häufig maßgeschneiderte Beteiligungsoptionen, die über die klassische Pachtzahlung hinausgehen und eine direkte Teilhabe an den Erträgen ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche oder rechtliche Beratung anbieten. Für Fragen zur steuerlichen Behandlung – insbesondere bei Schenkung oder Erbschaft – empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Als Grundstückseigentümer profitieren Sie von langfristig planbaren und attraktiven Pachteinnahmen – üblicherweise über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren.
Eine landwirtschaftliche Nutzung Ihrer Flächen besteht weiterhin, weil nur ein geringer Anteil der Flächen, i.d.R. ca. 0,5 ha/WEA in Anspruch genommen wird.
Gleichzeitig leisten Sie durch die Bereitstellung Ihres Grundstücks einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Reduzierung von CO₂-Emissionen. Darüber hinaus stärkt ein Windenergieprojekt das Zukunftsprofil Ihrer Region – sowohl in ökologischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Auch das positive Image einer aktiven Mitwirkung an der Energiewende kann sich förderlich auf die Wahrnehmung Ihrer Gemeinde auswirken.
Windkraftanlagen erzeugen klimafreundlichen Strom und leisten damit einen direkten Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Gleichzeitig ist der Flächenverbrauch im Verhältnis zur erzeugten Energie sehr gering – die genutzten Flächen rund um den Turmfuß bleiben meist landwirtschaftlich nutzbar. Dennoch müssen mögliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft sorgfältig geprüft werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden unter anderem der Artenschutz, die Vogelzugrouten und Lebensräume streng bewertet.
Bereits in der Planungsphase achten wir auf eine möglichst naturverträgliche Standortwahl und führen ökologische Gutachten durch. Ziel ist es, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten oder durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren.
Der mit der Windkraftanlage erzeugte Strom wird in der Regel im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. Dazu nehmen wir an den bundesweiten Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teil, in denen der anzulegende Wert – also der Vergütungssatz für die eingespeiste Energie – festgelegt wird.
Neben der EEG-Vergütung gewinnt auch die Direktvermarktung zunehmend an Bedeutung. Hierbei wird der Strom über sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) direkt an Unternehmen oder Energieversorger verkauft. Diese langfristigen Stromabnahmeverträge bieten Preisstabilität, Planungssicherheit und eine Unabhängigkeit von staatlichen Fördermechanismen.
Die Wahl des Vermarktungsmodells hängt vom jeweiligen Projekt sowie von den Marktbedingungen ab – wir prüfen für jedes Vorhaben die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Auch für Gemeinden ergeben sich durch die Ansiedlung von Windenergieanlagen vielfältige wirtschaftliche und strukturelle Vorteile:
· Finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG: Betreiber von Windkraftanlagen können der Standortgemeinde eine freiwillige Zahlung von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde anbieten. Diese Beteiligung ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und stärkt die kommunale Wertschöpfung direkt – unabhängig von Gewerbesteuereinnahmen.
· Gewerbesteuereinnahmen: Nach Inbetriebnahme einer Windkraftanlage entsteht für die Betreibergesellschaft in der Regel eine Gewerbesteuerpflicht. 90 % der daraus resultierenden Einnahmen fließen – gemäß aktueller Gesetzeslage – an die Standortgemeinde. Diese Einnahmen setzen jedoch meist zeitverzögert ein und hängen vom wirtschaftlichen Erfolg des Projekts ab.
· Regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze: Bau, Betrieb und Wartung der Anlagen bieten Chancen für die Einbindung lokaler Unternehmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister. Dadurch entstehen Arbeitsplätze und wirtschaftliche Impulse in der Region.
· Bürgerbeteiligung (optional): In enger Abstimmung mit der Gemeinde prüfen wir die Möglichkeit, Bürgerbeteiligungsmodelle umzusetzen – etwa über Nachrangdarlehen oder Bürgerfonds. So können auch Privatpersonen unmittelbar von der Windkraft profitieren.
· Beitrag zum Klimaschutz: Jede Windkraftanlage erzeugt sauberen Strom und reduziert den CO₂- Ausstoß. Damit unterstützt das Projekt die Gemeinde bei der Umsetzung ihrer
Klimaschutzziele und stärkt ihr Profil als nachhaltige, zukunftsorientierte Kommune.



